AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ermittlungen
§ 1
Für die Ermittlungsaufträge die telefonisch oder per online die im wesentlichen über unser Formular "Expressermittlungen" auf der Internetseite abgewickelt werden, sind unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Vertragsbestandteil. Es wird zwischem dem Mandanten (Auftraggeber) und Detectiv Hermann GmbH mit der Beauftragung einer Recherche, ein rechtsverbindlicher Dienstvertrag abgeschlossen. Für Beauftragungen von Observationen, die nicht online über unsere Direktbeauftragungsseite abgewickelt werden, haben die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Gültigkeit.
§ 2
Der Mandant (Auftraggeber) versichert bei der Beauftragung glaubhaft, ein berechtigtes Interesse an den personenbezogenen Daten zu haben, keine gesetzwidrigen Ziele verfolgt und kein Grund zur Annahme bestehet, das die Daten missbraucht, oder an Dritte weitergeleitet werden.
§ 3
Aufträge für die im Auftragsformular angebotenen Ermittlungsdienste werden per online durch den Auftraggeber rechtsverbindlich erteilt. Die Ergebnisse der Ermittlung werden so schnell wie möglich dem Mandant als Auftraggeber per E-Mail zugestellt. Auf besonderen Wunsch kann die Zustellung der Ergebnisse auch per Post, Telefon oder Fax erfolgen. Die Ermittlungen werden zügig durchgeführt, die kalkulierte Ermittlungszeit von erfahrungsgemäß sechs Arbeitstagen ist unverbindlich. Komplizierte Ermittlungen können entsprechend läger daueren.Mündliche Absprachen, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, sind nicht verbindlich.
§ 4
Detectiv Hermann GmbH ermittelt die Daten bei absolut zuverlässigen Quellen. Sollten die gesuchte Person oder die gewünschten Daten nicht ermitteln werden können, weil die von unserem Mandanten angegebenen Daten unvollständig, falsch oder einer Datensperre unterliegen, fallen dennoch die vollen Gebühren an, da die Dienstleistung in jedem Fall mit, oder ohne Erfolg erbracht wurde.Der Auftraggeber hat in diesem Fall auch keinen Rückzahlungsanspruch. In diesem Sinne trägt der Mandant auch die Verpflichtung zur richtigen und vollständigen Eingabe seiner Daten bei.
§ 5
Die im Auftragsformular genannten Gebühren haben nur bei einer direkten Beauftragung per online, Gültigkeit. Der Mandant erhält nach der Beauftragung über das vorgegebene Formular, umgehend eine Auftragsbestätigung mit Rechnung. Die Beauftragung ist verbindlich und auch rechtsgültig. Der Auftraggeber erhält nach Auftragserteilung eine Rechnung über die anfallenden Ermittlungsgebühren, die sofort im Voraus, spätestens jedoch bis zu dem 3.Kalendertag nach Erhalt der Rechnung zu zahlen sind. Bei Verzug fallen Mahnhgebühren in Höhe von 10 € an. Nach Eingang der Beauftragung werden die Ermittlungen aufgenommen. Nach dem Zahlungseingang werden die entsprechenden Recherchen weiter zu Ende durchgeführt und zum Abschluss gebracht. Der Mandant erhält dann sofort das Ermittlungsergebnis. Die Erfüllung des Auftrages gilt auch als erbracht, wenn das Ermittlungsergebnis von dem Wunschergebis des Auftraggebers abweicht. Bei einer Stornierung des Auftrages berechnen wir 50 Euro Stornierungskosten, die sofort nach Stornierung des Auftrages fällig sind.
§ 6
Detectiv Hermann GmbH verpflichtet sich, die bei den Dienstleistungen ermittelten Daten, nicht an Dritte weiterzugeben, oder nach Abschluss des Auftrages zu archivieren. Es wird gegenüber unserem Auftraggeber absolute Diskretion gewährleistet. Das Ermittlungsergebnis wird nur unserem Auftraggeber ausgehändigt.
§ 7
Aufgrund des bestehenden Datenschutzgesetzes dürfen nur Beauftragungen über Personen und Daten erfolgen, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Auftraggeber selbst stehen. Für eine Beweissicherung, zum Beispiel bei Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgerechtsangelegenheiten, oder für eine sonstige gerichtliche Verwendung dienen. Hierzu ist laut Bundesdatenschutzgesetz §29, Abs.2 ein berechtigtes Interesse erforderlich. Sollte Detectiv Hermann einen eventuellen Missbrauch des Datenschutzes feststellen, so wird die Beauftragung abgelehnt, oder bei einer bereits eigeleiteten Ermittlung sofort gestoppt.
§ 8
Für die Dauer des Auftrages nach Auftragserteilung gilt es als vereinbart, das der Auftraggeber nicht selbst an der Sache tätig wird, oder Dritte tätig werden zu lassen, damit die Ermittlungen von Detectiv Hermann nicht nachteilig beeinträchtigt werden könnten. Die Rechte an den Ergebnissen der Ermittlungen verbleiben bei Detectiv Hermann GmbH, soweit die Rechte Anderer nicht berührt werden.
§ 9
Detectiv Hermann GmbH speichert und verarbeitet die personenbezogenen Daten der Auftraggeber nur zu Auftrags- und Abrechnungszwecken. Eine über diese Zweckbestimmung hinausgehende Speicherung, Verarbeitung oder einer späteren Nutzung von Stamm- und Verbindungsdaten findet nicht statt. Eine Weitergabe dieser Daten, als an den Auftraggeber, findet auf keinen Fall statt.
§ 10
Sollten einzelne Klauseln oder Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, gelten die übrigen Bestimmungen des Vertrages weiter. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung von Treu und Glauben, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre.
§ 11
Die Auskünfte sind vertraulich und werden unter Ausschluss jeglicher Haftung für Richtigkeit und Folgen nach bestem Wissen und Gewissen ausschließlich für den Eigengebrauch erstellt. Die Entgegennahme ist mit der Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) verbunden.
§ 12
Laut geltender Rechtssprechung hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den per Internet oder telefonisch erteilen Auftrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, was jedoch zu einer entsprechenden zeitlichen Verzögerung der Ermittlungen führt. Wenn Sie bei dem erteilten Auftrag auf sofortige Erfüllung bestehen, dann teilen Sie uns bitte unter Bemerkungen in dem Auftragformular mit: "Ich verzichte hiermit auf die Widerspruchmöglichkeit"
§ 13
Detectiv Hermann haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten. Die Beweislast hierfür liegt bei dem Auftraggeber.
§ 14
Bei Ermittlungen von Handynummern oder Handyteilnehmern kann es in ganz seltenen Fällen aufgrund verschiedener Umstände zu gewissen Ermittlungsproblemen kommen. Sollte in diesem Fall kein positives Ergebnis geliefert werden können, so ist auch hier unsere Dienstleistung voll erbracht worden.
§ 15
Erfüllungsort und Gerichtsstand für die beteiligten Vertragspartner ist Saarbrücken. Da der Auftraggeber mit Detectiv Hermann GmbH einen Dienstvertrag abgeschlossen hat, schuldet Detectiv Hermann GmbH kein positives Ergebnis.